Unsere Arbeitsfelder im Krisenmanagement

1. Gefährdungsanalyse 

1.1 Bedrohungsbild

Kernelement eines Bedrohungsbildes ist immer die spezifische Risikobewertung des Klienten: Bei Firmen werden hier Bedrohungen erfasst, die sich aus dem Wert oder auch der Gefährlichkeit der produzierten und transportierten Waren oder aus der Bedeutung von speziellem schutzwürdigen Wissen im Bereich Entwicklung oder Produktion ergeben. Außerdem ist von Bedeutung, welche Werte ein Unternehmen repräsentiert (Globalisierung, Biotechnologie, Kernkraft...), in welcher unternehmerischen Situation es sich befindet und welche Öffentlichkeitswirkung seine Repräsentanten haben. Für das Bedrohungsbild werden alle signifikanten, objektiven Kriterien bzw. Erkenntnisse sowie die maßgeblichen subjektiven Einschätzungen zur Sicherheitslage des Klienten zusammengestellt und evaluiert – zunächst losgelöst von existierenden Schutzmaßnahmen. Dabei recherchieren wir im Rahmen eines Bedrohungsbildes regelmäßig auch relevante Veröffentlichungen in den (Print-)Medien und im Internet.

 

1.2  Bestandsaufnahme der Schutzmaßnahmen

Die Bestandsaufnahme betrifft sowohl die zum Objekt- bzw. Personenschutz getroffenen technischen Vorkehrungen wie auch den persönlichen, verhaltensbezogenen Schutzbereich. Das schließt die Frage ein, welche Details über Lebensumstände und Familienverhältnisse als öffentlich bekannt gelten dürfen und welche Filter hier bereits vorsichtshalber eingezogen sind.

 

1.3 Gefährdung

Aus dem Abgleich von Bedrohungsbild und Schutzmaßnahmen bewerten wir die spezifische Gefährdung für den Klienten. Diese Gefährdung hat immer verschiedene Aspekte: Sie kann Personen, Vermögen, spezielles Wissen oder das Image betreffen und sich auch nach verschiedenen Betriebsstätten oder Aufenthaltsorten unterscheiden. Dabei versuchen wir auch Zukunftsszenarien zu berücksichtigen.

 

2. Sicherheitskonzept

Aus der Gefährdungsanalyse wird das Sicherheitskonzept abgeleitet. Mit Berücksichtigung von wirtschaftlichen Überlegungen und Risikobereitschaft stellen wir konkrete Handlungs- und Verhaltensempfehlungen für unsere Klienten zusammen.

Grundlegender Bestandteil eines Sicherheitskonzepts wird immer ein Plan zur Absicherung von Gebäuden, Anlagen und Prozessen sein. Dieser schließt Maßnahmen zur Außenhautsicherung von Gebäuden und Zugangskontrollsysteme ein. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur Absicherung von Kraftfahrzeugen oder im gegebenen Fall auch zu personellen Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Konzeption von Personenschutzmaßnahmen) gegeben. Je nach spezifischem Bedrohungsbild kann unser Sicherheitskonzept darüber hinaus noch über weitere Bestandteile verfügen:

 

Krisenmanagement über Krisenstab und Krisenkommunikation

Ein Krisenstab wird immer dann empfohlen, wenn mit Situationen zu rechnen ist, die durch eine reguläre Aufbau- und Ablauforganisation voraussichtlich nicht mehr kontrolliert zu bewältigen sind. Wir unterstützen bei Aufbau und Strukturierung einer Krisenorganisation und von Krisenstäben, bei der Auswahl der Mitglieder sowie bei systematischem Training. Außerdem kann ein Sicherheitskonzept je nach Bedrohungssituation auch Maßnahmen zur Vorbereitung von Krisenkommunikation nach innen und außen enthalten, um Reaktionsfähigkeit hinsichtlich der öffentlichen Wirkung sicher zu stellen.

 

Verhaltenstraining

Wir vermitteln oder führen selbst Schulungen zu sicherheitsbewusstem Verhalten durch. Solche Schulungen können sich je nach Situation richten an:

- Mitarbeiter, die in gefährdete Regionen entsandt werden

- Mitglieder exponierter und gefährdeter Familien und des dazugehörigen Angestelltenkreises

- Sicherheitskräfte

 

Auswahl von Mitarbeitern im Personenschutz

Kaum irgendwo sonst sind Zuverlässigkeit, Belastbarkeit und Besonnenheit so anhaltend auf die Probe gestellt, wie bei Personenschützern. Zugleich müssen Personenschützer in kontinuierlicher Nähe zu ihren Schutzpersonen arbeiten: in der Auswahl ist somit auch auf gute „Passung“ des Personenschützers auf die Erwartungen der Schutzperson(en) zu achten. Wir helfen bei der Vermittlung geeigneter Personenschützer und können die Eignung von Bewerbern mit Hilfe psychologischer Verfahren für unsere Klienten feststellen und dokumentieren.

 

3. Betreuung des Sicherheitskonzepts

Die Betreuung des Sicherheitskonzeptes besteht, vergleichbar dem generellen Vorgehen im Rahmen eines professionell gehandhabten Qualitätsmanagements, in der kontinuierlichen Überprüfung,

- ob die eingerichteten Sicherheitsvorkehrungen einem Abgleich mit dem jeweils aktuellen Bedrohungsbild noch in angemessener Form standhalten,

- ob die Sicherheitsvorkehrungen wirklich umgesetzt und „gelebt“ werden.

 

3.1  Aktualisierung

In regelmäßigen Abständen (bei akuten Veränderungen natürlich sofort) sollte die Gefährdungsanalyse einer Revision unterzogen werden. Insbesondere die allgemeine Sicherheitslage in Deutschland und im für den Klienten relevanten Ausland ist auf Veränderungen gegenüber dem Ausgangsszenario hin zu überprüfen und entsprechend neu zu bewerten. Aus einem Wandel des Bedrohungsbildes abgeleitet, sind das Sicherheitskonzept und damit der anwendbare Katalog von Schutzmaßnahmen gegebenenfalls anzupassen

 

3.2  Auditierung

Nach der Ersteinrichtung eines Sicherheitskonzeptes wird es im weiteren zeitlichen Verlauf wichtig sein, auch unabhängig von möglichen Veränderungen des Bedrohungsbildes die initiierten Schutzmaßnahmen einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. Ein solches Audit hat nicht nur dem Stand der technischen Einrichtungen zu gelten, sondern vor allem dem jeweils tatsächlich erreichten Grad der Verinnerlichung des Sicherheitskonzeptes durch die Beteiligten. Mittels angekündigter und unangekündigter „Tests“ wird nach einem abgestimmten Zeitraster gezielt auf die Probe gestellt, in welchem Maß einerseits bei den Schutzpersonen, andererseits bei den Mitarbeitern im Objekt- und Personenschutz bzw. im Krisenstab das erforderliche Sicherheitsbewusstsein im Verhalten verankert ist. Aus einer Soll/Ist- oder Stärken/Schwächen-Auswertung resultieren sodann die Empfehlung zu Anpassungen des Sicherheitskonzeptes.

 

3.3  Kontinuierliches Training

Jedes Sicherheitskonzept sollte ein definiertes Paket von Trainingsmaßnahmen für die wesentlichen Beteiligten beinhalten, um vorgegebene Verhaltensmuster zu üben bzw. für den Ernstfall gewappnet zu sein. Nach unseren Erfahrungen ist es sinnvoll, im Krisenstab ein- bis zweimal jährlich an realistischen Übungslagen zu trainieren. Nur so kann eine gewisse „Routine“ im Umgang mit kritischen Ereignissen und in der Gruppendynamik erreicht werden. Selbstverständlich sind jeweils im Nachgang zu einer Aktualisierung des Bedrohungsbildes oder einer Auditierung des Sicherheitskonzeptes ebenso Ziele und Inhalte der vorzugebenden Trainingsmaßnahmen neu abzustimmen und gegebenenfalls zu revidieren.

 

zurück